Gemäß Ziffer 23 der ADSp 2017 ist die Haftung für Verlust und Beschädigung von Gütern, die nach § 431 HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm (SZR/kg) begrenzt ist, ferner auf den höheren Betrag von 1,25 Mio. Euro und 2 SZR/kg je Schadenfall begrenzt, wobei alle Ansprüche je Schadenereignis auf den höheren Betrag von 2,5 Mio. Euro und 2 SZR/kg begrenzt sind; bei multimodalen Transporten mit Seebeförderung auf 2 SZR/kg.